Schnäppchenjagd bei der Zwangsversteigerung

zwangsversteigerungEine Zwangsversteigerung ist die ideale Gelegenheit, um sich günstig ein Häuschen im Grünen, eine Gewerbeimmobilie, eine Wohnung oder einfach ein Grundstück zuzulegen. Denn die zu versteigernden Objekte müssen unter den Hammer, da Gläubiger ihr Recht daran angemeldet haben.

Der Verkauf ist also meist nicht vom Besitzer freiwillig angelegt und somit ist der Preis variabel. Bei einer Zwangsversteigerung gewinnt demnach derjenige, der das höchste Gebot abgibt und den Zuschlag erhält. Obwohl die meisten Bieter bei einer Zwangsversteigerung Banken oder Geschäftsleute sind, die die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke erwerben, um sie nach einer Renovierung oder Bebauung weiter zu verkaufen oder zu vermieten, können dennoch auch Einzelpersonen wahre Schnäppchen ergattern. Jedoch sollten diese sich umfassend vorbereiten, um mit der erfahrenen Konkurrenz mithalten zu können. Wenn es die Zeit erlaubt, sollten Anfänger, bevor sie sich an ihre Wunschimmobilie wagen, ein paar Auktionen besuchen, um ein Gefühl für die Abläufe zu bekommen. Diese sind bei einer Zwangsversteigerung wie bei jeder „normalen“ Versteigerung. Zunächst wird das Objekt vorgestellt – im Fachjargon Bekanntmachung genannt. Der zukünftige Besitzer sollte hier schon alles über das zu ersteigernde Objekt wissen. Wichtig ist bei Immobilien der Verkehrswert, der zuvor von einem Sachverständigen ermittelt wurde und schon Wochen vor der Zwangsversteigerung eingesehen werden kann.

Der Verkehrswert gibt den Marktwert des Objektes an, dieser wird aber bei den wenigsten Zwangsversteigerungen erreicht. Aber nicht nur über den Wert des Objektes sollte sich vorher schlau gemacht werden, sondern auch über Bauzustand und die Anbindung an Versorgungsnetze – hilfreich kann hier auch eine persönliche Begehung sein.

Nach der Bekanntmachung wird die Immobilie oder das Grundstück versteigert. Die sogenannte Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und geht so lange, bis der Rechtspfleger ein Gebot dreimal aufgerufen hat und kein Gegengebot erfolgte. Dann bekommt der Meistbietende den Zuschlag, was bei einer Zwangsversteigerung so viel heißt, wie „Glückwunsch, das gehört nun Ihnen“.

Wer nicht gleich die Kauf einer Immobilie plant – neu oder per Zwangsversteigerung – der kann auch eine Immobilie mieten und auf “noch” günstigere Kaufpreise hoffen.

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